CORONA - Lockerungsverordnung
Sehr geehrte Mitgliedsbetriebe,
die langerwartete Verordnung wurde nunmehr als Lockerungsverordnung kundgemacht, tritt mit 1.5.2020 in Kraft und ist bis 30.6.2020 befristet.
Sie regelt nahezu alle Bereiche, zur besseren Übersicht haben wir den wesentlichen Bereich, nämlich den Kundenbereich hier dargestellt. Da hier der Kundenbereich für alle berechtigt geöffneten Geschäften geregelt wird, ist keine Branche ausdrücklich genannt:
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Kundenbereiche
- 2. (1) Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
- Kunden haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
- Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
- Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Kunde 10 m2 zur Verfügung stehen; ist der Kundenbereich kleiner als 10 m2, so darf jeweils nur ein Kunde die Betriebsstätte betreten. Bei Betriebsstätten ohne Personal ist auf geeignete Weise auf diese Voraussetzung hinzuweisen.
- Für baulich verbundene Betriebsstätten (z. B. Einkaufszentren, Markthallen) gilt Z 4 mit der Maßgabe, dass die Flächen der Kundenbereiche der Betriebsstätten und des Verbindungsbauwerks zusammenzuzählen sind und dass sich sowohl auf der so ermittelten Fläche als auch im Kundenbereich der jeweiligen Betriebsstätten maximal so viele Kunden gleichzeitig aufhalten dürfen, dass pro Kunde 10 m² der so ermittelten Fläche bzw. des Kundenbereichs der Betriebsstätte zur Verfügung stehen.
(2) Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung
- der Mindestabstand von einem Meter zwischen Kunden und Dienstleister und/oder
- vom Kunden das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht eingehalten werden,
ist diese nur zulässig, wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
(3) Abs. 1 ist sinngemäß auf Einrichtungen zur Religionsausübung anzuwenden.
(4) Abs. 1 Z 1 bis 3 ist sinngemäß auf Märkte im Freien anzuwenden.
(5) Beim Betreten von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie beim Betreten von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden, hat der Betreiber bzw. Dienstleistungserbringer durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren.
Die bereits versendete Handlungsanweisung der Bundesinnung senden wir im Anhang noch einmal mit. Sollten sich hier noch abweichende Details ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.
Für diverse Schutzausrüstung verweisen wir auf den link https://www.wko.at/service/bestellung-schutzmasken-betriebe.html?shorturl=wkoat_schutzmasken, hier verweisen wir auf die Initiativen der diversen Länder insbesondere auf Wien. Zusätzlich haben sich noch folgende Firmen bei uns gemeldet, wir konnten zusätzlich Sonderrabatte mit den jeweiligen Lieferanten für unsere Mitglieder aushandeln, welche entweder mittels Promotion-Code oder Verweis auf die WKW bei der Bestellung eingelöst werden können, grundsätzlich können wir aber keinerlei Gewähr für die angebotenen Dienstleistungen übernehmen:
Hygienebedarf: Gutscheincode FR10
Ing. Paul KRPEC KG
1220 Wien, Löwensteinstraße 33
Lager: 2301 Wittau, Am Brunnen 4
Tel: 02215/20563
e-mail: office@delta-chemie.com
Hygienewände: Promocode „Hygienewand2020“
SIGNATURE GROUP GMBH
Betriebsring 4 Objekt 2 AT - 2483 Ebreichsdorf UID ATU63764705 // FBN 302157z
PHILIPP CEJNEK, MBA
Geschäftsführender Gesellschafter
- +43 664 14 88 77 1
e. cejnek@signaturegroup.at
Mag. VIVIANE SARAH BOATENG
- +43 664 88 72 77 39
- boateng@signaturegroup.at
Wir hoffen unter den gegebenen Umständen auf einen guten Start mit 1. Mai.
Freundliche Grüße
Dr. Kurt Schebesta
Geschäftsführer